Kindeswohlgefährdung erkennen, einschätzen, handeln

§ 8 a SGB VIII rechtssicher umsetzen

kindeswohlgefaehrdung
Unsere Rechtsordnung gewährt Kindern ein Recht auf Schutz vor Gefahren für ihr Wohl. Den Kindertageseinrichtungen kommt gemäß § 8a SGB VIII ein eigener Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zu. Für Erzieherinnen ist es daher unerlässlich, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kinderschutzes vertraut zu machen, um sich strafrechtlich nicht angreifbar zu machen. Dieses Seminar behandelt den Prozess der Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8 a SGB VIII vom anfänglichen diffusen Bauchgefühl bis hin zur rechtssicheren Abgabe an das JA unter den strafrechtlich relevanten Aspekten des Sozialdatenschutzes, der Dokumentationspflicht und der Elternarbeit.

Inhalte

Rechtsanwältin Tanja von Langen ist langjährige Dozentin für Recht und Organisation, war viele Jahre ständige Autorin von Rechtsbeiträgen für zahlreiche Fachzeitschriften im frühpädagogischen Bereich und ehrenamtliche Trägervertreterin zweier Kindergärten der Diözese Augsburg.

Sie führt Sie an das schwierige Thema heran und steht Ihnen mit ihrem vollen juristischen und kitapraktischen Fachwissen zur Seite, damit Sie sich angstfrei dem Thema nähern und es in der Praxis faktisch "gut" undrechtlich sicher bearbeiten können.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Begriff des Kindeswohls
  • Vorgehen im Rahmen des § 8a Schritt für Schritt
  • Erfordernisse des Sozialdatenschutz
  • Strafrechtliche Bezüge
  • Rechtssichere Dokumentation

Zielgruppe

Erzieher*innen sowie Fach- und Leitungskräfte, Kinderpfleger*innen und gerne auch Kita-Teams, denn im Team ist vieles leichter

Ziel

Nach dem Seminar haben Sie durch ihr erweitertes Fachwissen ihre Ängste und Hemmungen im Umgang mit dem § 8 a SGB VIII verloren und können ein 8a-Verfahren rechtssicher abarbeiten.

Förderung

Die Fortbildungen für pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen werden durch den Freistaat Bayern mit Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Dozentin

Tanja von Langen, Assessor juris/Volljuristin, Rechtsanwältin

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