Fachkraft Rechnungs- und Personalwesen

Fachlehrgang in der kaufmännischen Übungsfirma

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Als Fachkraft Rechnungswesen- und Personalwesen verfügen Sie über ein fundiertes Fachwissen und können die buchhalterischen, die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben souverän umsetzen. Der Lehrgang Fachkraft Rechnungs- und Personalwesen vermittelt sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen und Können.

Inhalte

  • Vermittlung/Auffrischung theoretischer Kenntnisse der Buchführung
  • Grundlagen Recht (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, HGB, Abgabenordnung)
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Mahnwesen
  • Führen eines Kassenbuches
  • Anlagenbuchhaltung
  • Buchungen im Import und Export
  • (Inland, EU, Drittland)
  • Jahresabschluss
  • Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung
  • Arbeitsrecht: Gesetzliche und vertragliche Grundlagen
  • Lohnsteuer, Sozialversicherung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

Ziel

  • Der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung und Einstieg in den Arbeitsmarkt
  • Die Teilnehmenden sind nach dem Kurs in der Lage qualifiziert, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Nachweise und Anmeldungen anzufertigen sowie an der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen mitzuwirken.
     

Vorteile

  • Qualifizierte Basis für den beruflichen Einstieg im Bereich Steuer- und Rechnungswesen
  • Präsenzunterricht bei praxiserfahrenen Dozenten
  • Unterstützung durch den Einsatz unseres Lernmanagementsystems
  • Der theoretische Unterricht wird gezielt durch Praxisanteile in unserer „Kaufmännischen Übungsfirma“ unterstützt. Hier stehen Ihnen unsere erfahrenen Dozenten zur Seite.
     

Abschluss

Ihr erworbenes Fach- und Praxiswissen wird in einem hochwertigen Zertifikat festgehalten.

Förderung

Die Lehrgangsgebühren werden bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit, das JobCenter oder einen anderen Bedarfsträger übernommen.

Der Lehrgang ist auch für Selbstzahler buchbar.
 

Zugangsvoraussetzungen

Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss, kaufmännische Ausbildung oder langjährige kaufmännische Tätigkeit, hinreichende Deutschkenntnisse oder Teilnahme nach Maßgabe der Agentur für Arbeit oder eines anderen Bedarfsträgers.

Folgende Standorte bieten diese Maßnahme an

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