Ergänzungskraft in der Mini-Kita / in bayerischen Kindertageseinrichtungen

Qualifizierung im Rahmen des Weiterbildungskonzepts des bay. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales

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Diejenigen, die derzeit als Assistenzkräfte oder Hilfskräfte in bayerischen Kitas arbeiten, können sich im Rahmen dieser Qualifizierung zur Ergänzungskraft weiterbilden.

Inhalte

Diese Qualifizierung umfasst den Block B (d.h. Modul 3 und 4) im Rahmen des neuen Weiterbildungskonzepts des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales.

Sie zielt darauf ab, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Weg zu ihrer professionellen Rolle als Ergänzungskraft zu begleiten und gezielt für ihre Tätigkeit in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Die Grundlagen aus Block A werden hier aufgegriffen, vertieft und ergänzt um Kompetenzen, die es braucht, um zunehmend selbstständig pädagogisch zu planen, zu handeln und zu reflektieren.

Im weiteren Verlauf fokussiert die Weiterbildung auf die zentralen Aufgaben und Herausforderungen der Tätigkeit als Ergänzungskraft und legt einen Schwerpunkt auf die Begleitung von Lernprozessen. Außerdem werden Inhalte aus den vorangegangenen Modulen vertieft und im Hinblick auf die Prüfung und Vorstellung eines Praxisprojekts ausdifferenziert. Besonders in den Blick genommen werden dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklung und Inklusion.

Hinweis: Folgende Standorte der Kolping Akademie bieten ebenfalls Qualifizierungen aus dem modularen Weiterbildungskonzept des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales an:
Augsburg (Block C)
Fürstenfeldbruck (Block C)
München (Block A und B)
Regensburg (Block A)
 

Modul 3

  • Stärkung des eigenverantwortlichen pädagogischen Reflektierens, Handeln und Planens
  • Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf die Rolle als Ergänzungskraft
  • Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf gruppenbezogene pädagogische Prozesse
  • Stärkung der Kompetenzen und Haltung im Hinblick auf Partizipation der Kinder und Familien, Umgang mit schwierigen pädagogischen Situationen und gezielterem Verständnis von kindlichen Bildungsprozessen
  • Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf Schlüsselprozesse (Beobachten und Dokumentieren, Bildungspartnerschaft, Übergänge etc.)

Modul 4

  • pädagogische Professionalität und Sicherheit als Ergänzungskraft erwerben und fortlaufend reflektieren (Verantwortungsbereich, Team, eigene Rolle und Kompetenzen)
  • eine vertiefte Vorstellung der Bildungsbereiche entwickeln und wie diese in den unterschiedlichen Bildungsorten gezielt und mit hoher Interaktionsqualität gestärkt werden können
  • differenziertere Reflexion über die eigene pädagogische Haltung und Praxis
  • Routinen im Hinblick auf Schlüsselprozesse entwickeln und regelmäßig reflektieren
  • zunehmend differenzierter Blick auf Bildung, Lernen und Entwicklung
  • pädagogisches Handeln in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern und mit unterschiedlichen Altersgruppen
     

Ausschreibung und Stundenplan zum Download.

Methoden

Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen in Neu-Ulm/Augsburg, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet. 

Zielgruppe

Assistenzkräfte und Hilfskräfte in Kitas, die sich zur Ergänzungskraft weiterbilden möchten. (Modul 3 qualifiziert für eine Tätigkeit in der Minikita, Modul 4 für die Arbeit in bayerischen Kindertageseinrichtungen)

Abschluss

Modul 3: Ergänzungskraft in der Mini-Kita 

Modul 4: Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen

Zugangsvoraussetzungen

Block B

Zugangsvoraussetzungen Modul 3:

In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die

  • das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
    oder
  • eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben
    oder
  • ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland)

Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:

  • Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • Abschluss der Mittelschule oder höher
  • einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung),
  • sowie bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).

Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, zur Zulassung zu Modul 3 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).

Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.

Zugangsvoraussetzungen zu Modul 4:

In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.

Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraftniveau gem. § 16 Abs. 4 oder 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung oder Großtagespflege bzw. offener oder kooperativer Ganztag in Bayern (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.

Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:

  • Abschluss der Mittelschule oder höher
  • Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
    Stand: 09. April 2024
  • (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort, zur Zulassung zu Modul 4 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).

Einen Überblick über die Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

Folgende Standorte bieten diese Maßnahme an

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