Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)

Integrativ oder kooperativ

ausserbetriebliche-berufsausbildung-BaE
Die außerbetriebliche Berufsausbildung in (BaE) kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden. Beim integrativen Modell obliegt der Kolping Akademie sowohl die fachtheoretische (zusammen mit der Berufsschule) als auch die fachpraktische Unterweisung, ergänzt durch betriebliche Phasen. Beim kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben statt. Die Azubis besuchen die reguläre Berufsschule und erhalten zusätzlich in der Regel einmal die Woche Stütz- und Förderunterricht bei der Kolping Akademie. Bei beiden Modellen gibt es zusätzlich eine sozialpädagogische Betreuung.

Inhalte

Mit der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) bietet sich eine Alternative, um eine abgeschlossene Berufsausbildung verwirklichen zu können. Die Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung soll die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen.

  • Berufsausbildung kooperativ im Betrieb oder integrativ in der Kolping Akademie
  • Unterricht an der Berufsschule
  • Stütz- und Förderunterricht
  • sozialpädagogische Betreuung 

Zielgruppe

Junge Erwachsene

Ziel

Ziel ist der Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb samt Berufsabschluss. Der vorzeitige Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung, z.B. nach dem 1. Lehrjahr, wird angestrebt.

Vorteile

  • Nachhilfe in Theorie und Praxis  
  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf Klassenarbeiten, Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • Unterstützung bei Gesprächen mit AusbilderInnen, Lehrkräften und Eltern
  • gemeinsame Entwicklung eines persönlichen Förderplans und des individuellen Ausbildungsverlaufs 

Abschluss

Erwerb eines Berufsabschlusses

Förderung

Die BaE ist ein Ausbildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit. Diese übernimmt die Lehrgangskosten, die Ausbildungsvergütung und die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung.

Zugangsvoraussetzungen

Um eine außerbetriebliche Berufsausbildung zu absolvieren, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, dass man keine berufliche Erstausbildung abgeschlossen hat und nicht mehr schulpflichtig ist. Außerdem ist es wichtig, dass man bereits weiß, welche Berufsausbildung man machen möchte. Über die Teilnahme entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. 

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