Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen

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Wer sich bildet, kommt weiter, dank der Fortbildung zur Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen.

Inhalte

Diese Qualifizierung umfasst Block A, Modul 2 im Rahmen des neuen Weiterbildungskonzepts des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales.

Modul 2 fokussiert auf die Umsetzung in der praktischen pädagogischen Arbeit und den Weg zu einer professionellen Haltung. Die Inhalte des Moduls werden mit unterschiedlichen Praxisbeispielen erarbeitet und in der Tätigkeit als Assistenzkraft in Kitas parallel umgesetzt, reflektiert und gemeinsam besprochen.

Dieser Kurs ist in Planung und wird bis ca. November 2024 verbindlich ausgeschrieben. Gerne reservieren wir Ihnen unverbindlich einen Kursplatz und halten Sie auf dem Laufenden. Bitte senden Sie hierzu eine kurze Mail an: jessica.detemple@die-kolping-akademie.de

Hinweis: Folgende Kolping Akademien bieten ebenfalls Qualifizierungen aus dem modularen Weiterbildungskonzept des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales an:
Augsburg (Block B und C)
Fürstenfeldbruck (Block C)
München (Block A und B)
Regensburg (Block A)

Gemeinsam mit ihrer Multiplikatorin werden Sie

  • Bedürfnisse von Kindern erkennen und feinfühlig darauf eingehen
  • den BayBEP genauer kennenlernen und sich mit den Basiskompetenzen von Kindern und dem Bildungsauftrag beschäftigen
  • mehr Sicherheit in der Bildungspartnerschaft mit Eltern in Alltagssituationen (Tür- und Angelgespräche, Übergänge) entwickeln
  • ihre Teamfähigkeit und ihre Konfliktlösekompetenzen stärken

Zielgruppe

  • Absolventen und Absolventinnen von Block A Modul 1
  • Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis
  • Menschen, die Grundlagen für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen erwerben wollen

Abschluss

Das Zertifikat „Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen“ berechtigt zur Tätigkeit als Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Zugang zu Block B kann eine Weiterqualifizierung zur Ergänzungskraft in Mini-Kitas (Block B Modul 3), bzw. dann zur Ergänzungskraft in Bayerischen Kindertageseinrichtungen (Block B Modul 4) erfolgen.

Zugangsvoraussetzungen

  • Erfolgreiche Teilnahme am Modul 1
  • oder: Pflegeerlaubnis bzw. Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (bitte beachten: hierfür gilt die Voraussetzung Sprachniveau im Deutschen auf Niveau B2)
  • oder: Personen, die einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung Kinderpflege in Bayern erfolgreich absolviert oder mindestens ein Jahr einer Berufsfachschule für Kinderpflege in Bayern (oder Fachakademie für Sozialpädagogik in Bayern) erfolgreich abgeschlossen haben, aber die Externenprüfung nicht erfolgreich absolviert haben, können zu Modul 2 zugelassen werden. (Bitte beachten: eine Förderung als Assistenzkraft ist hier i.d.R. nicht möglich)
  • Sprachniveau: mind. B1, besser B2
  • Aufgrund des hohen Praxisbezuges wird ab Modul 2 eine begleitende praktische Tätigkeit z. B. als Assistenzkraft dringend empfohlen.

Mit Aufnahme der Qualifizierung im Modul 2 können die Teilnehmenden als Assistenzkräfte in Kitas angestellt werden.

Allgemeine Informationen

Der Präsenzunterricht findet an der Kolping Akademie in Neu-Ulm statt.

Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen in Neu-Ulm, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet.

Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung
Anstellungsmöglichkeit als Assistenzkraft in Kitas nach Aufnahme der Qualifizierung möglich, auch eine Tätigkeit im schulischen Ganztag oder der Tagespflege ist möglich. Eine Förderung der Assistenzkraftstelle beim Arbeitgeber setzt jedoch entweder die Tagespflegeerlaubnis (nach § 43 SGB VIII und Sprachniveau B2) oder die erfolgreiche Teilnahme am Modul 1 voraus.

Informationen für Arbeitgeber/Träger
Bitte beachten: Eine Förderung als Assistenzkraft setzt voraus, dass

  • entweder das Modul 1 erfolgreich abgeschlossen wurde
  • oder nach Beurteilung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfüllt sind.

Die entsprechende Richtlinie zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen finden Sie unter: Gesetze Bayern.

Folgende Standorte bieten diese Maßnahme an

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